Unternehmenskauf USA
Bericht von Galaniuk Law, Miami

UNTERNEHMENSKAUF IN FLORIDA

Der Unternehmenskauf in Florida kann für Menschen, die langfristig in die USA übersiedeln wollen, ein probater Start sein. Dieser Artikel beschreibt die allgemeinen Rahmenbedingungen und Verfahrensschritte, die beim Unternehmenskauf durchlaufen werden.

Ausgangslage: Sie und Ihre Familie möchten Ihren Lebensmittelpunkt ins sonnige Florida verlegen oder Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung als selbstständiger Unternehmer im dynamischen Wirtschaftsumfeld des »Sun Belt« der USA.

Lösungsansatz: Zur Verwirklichung dieses Lebenstraums bietet es sich an, ein kleines bis mittelgroßes Unternehmen aus einem Ihnen vertrauten Wirtschaftsbereich zu erwerben. Damit ein solches Projekt von Anfang an Aussicht auf Erfolg hat, sollte man über eine Investitionssumme von mindestens 100.000 bis 200.000 Dollar verfügen und seinen sonstigen Lebensunterhalt übergangsweise gesichert haben. Diese Investitionssumme dient dabei auch als relativ sichere Grundlage für die Erteilung eines Visums, zum Beispiel eines E2-Investorenvisums.

Analyse: Bei einem Unternehmenskauf sind kaufmännische und rechtliche Fragen systematisch zu klären. Wirtschaftlich gesehen bietet der Erwerb eines bestehenden Unternehmens einen wesentlichen Vorteil gegenüber einer Neugründung. Ein Unternehmen mit bestehendem Marktanteil und festem Kundenstamm hat die einer Neugründung innewohnenden Risiken bereits erfolgreich überwunden. Ungeachtet dessen muss das anvisierte Kaufobjekt jedoch wirtschaftlich und juristisch umfassend auf wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Tauglichkeit geprüft werden.

Um das für den jeweiligen Investor geeignete Unternehmen zu finden, kann man sich der Hilfe eines so genannten Business Brokers bedienen. Dieser stellt Datenbanken ins Internet, in denen zum Verkauf stehende Unternehmen stichpunktartig (etwa hinsichtlich Umsatz, Rendite, Tätigkeitsfeld und Kaufpreisvorstellungen) beschrieben werden. Nachdem Sie sich für ein für Sie interessantes Kaufobjekt entschieden haben, läuft das sich anschließende Übertragungsverfahren in seinen Grundzügen standardmäßig ab. In den meisten Fällen wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem die schuldrechtlichen Aspekte (Verpflichtungsgeschäft) sowie die Übertragungsmodalitäten (Verfügungsgeschäft) geregelt werden.

Business Broker bieten häufig Standardverträge an, die ohne vorherige Rechtsberatung von Käufer und Verkäufer unterzeichnet werden – hiervon ist jedoch dringend abzuraten. Dem Käufer sollte unbedingt die Möglichkeit eingeräumt werden, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor der Vertragsinhalt rechtlich bindend wird. Dadurch behält sich der Käufer vor, insbesondere im Hinblick auf gewisse Übertragungsvoraussetzungen, Rücktrittsrechte und die Due Diligence ggfs. notwendige Nachverhandlungen durchzuführen.

In der Regel vereinbaren Käufer und Verkäufer, dass zwischen Vertragsabschluss und Übertragungszeitpunkt ein Zeitraum von mindestens 30 Tagen liegen soll (Englisch: Closing). In diesem Zeitraum findet das »Due-Diligence- Verfahren« statt, in dessen Rahmen der Käufer das Unternehmen auf seine wirtschaftliche Ertragsfähigkeit einschließlich sämtlicher juristischer Aspekte prüft. Beim Closing werden die gegenseitigen Hauptansprüche erfüllt, indem das Kaufobjekt übertragen und der Kaufpreis bezahlt wird.

Fazit: Obwohl der vorstehend dargestellte Erwerbsprozess auf den ersten Blick relativ standardisiert erscheint, treten doch Varianten und Besonderheiten auf, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Einzelheiten des Transaktionsprozesses und die Verhandlungsergebnisse entscheiden darüber, ob ein Erfolg versprechendes Geschäft abgeschlossen wurde oder nicht. Aus diesem Grund ist die Beratung durch einen erfahrenen Transaktionsanwalt, der den Unternehmenskauf von Anfang an begleitet, ein unbedingtes Muss.

Ein Beitrag von Carlos Galaniuk, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

Carlos H. Galaniuk, LL.M. Attorney at law (Florida) & Rechtsanwalt

Ganzheitliche Beratung für Rechts- und Wirtschaftsangelegenheiten in Florida und USA: Deutschsprachiger Anwalt für Wirtschaftsrecht Wirtschafts-, Handels-, Vertriebs-, Gesellschafts- und Vertragsrecht, Unternehmenskauf, Business Broker, M&A Beratung. Firmengründung, Niederlassung, JV, Finanzierung. Prozess-, Steuer-, Immobilien- und Einwanderungsrecht (ggf. mit Kooperationspartner). RA Galaniuk ist aufgrund seiner Herkunft doppelsprachig (Englisch und Deutsch). Zugelassen in Florida als Attorney at law und in Deutschland als deutscher Rechtsanwalt.

tel (de): +49 (0)911 27437733
tel (m): +49 (0)170 5432 069
tel (usa): +1 305-455-8698
e: chg@galaniuklaw.com
http://www.galaniuklaw.com/

Deutsches Büro: Karl-Grillenberger-Str. 1 90402 Nürnberg Germany
Florida (satellite) Office: 100 S.E. 2nd Str., Suite 3400 Miami, Florida 33131 USA

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Relevante Suchbegriffe zu diesem Artikel sind: Business Broker Florida, Business Broker USA, Firmengründung in Florida, Firmengründung in USA, M&A in Florida, Unternehmenskauf in Florida. Unternehmenskauf in USA, Unternehmensübernahme in Florida

M&A ist die Abkürzung für Mergers & Acquisitions. M & A oder auch M&A-Geschäft bedeutet auf deutsch soviel wie Fusionen, Verschmelzungen und Firmenübernahmen. Die sich in dieser Branche bewegenden Makler werden als Business Broker bezeichnet, sofern sich das Transaktionsvolumen bis etwa 10 Mio US Dollar beläuft.